Gerhardt Transport Consulting2024-11-10T17:31:23+00:00

Optimieren Sie Ihre Verkehrsströme mit einem erfahrenen, externen Verkehrsleiter

Optimieren Sie Ihre Verkehrsströme mit einem erfahrenen, externen Verkehrsleiter

4 Vorteile eines externen Verkehrsleiters für Ihr Unternehmen

Einsparung von Kosten

Ein externer Verkehrsleiter kann für einen geringeren Kostenaufwand als ein interner Mitarbeiter eingesetzt werden.

Spezialisierte Expertise

Ein externer Verkehrsleiter bringt häufig spezielle Kenntnisse und Erfahrungen mit, die innerhalb des Unternehmens nicht vorhanden sind.

Hohe Flexibilität

Ein externer Verkehrsleiter kann schneller auf veränderte Anforderungen reagieren und ist flexibler in Bezug auf die Verfügbarkeit.

Breiteres Netzwerk

Ein externer Verkehrsleiter kann auf ein breiteres Netzwerk und Ressourcen zugreifen, was die Möglichkeiten zur Optimierung des Verkehrs erhöht.

Breiteres Netzwerk

Ein externer Verkehrsleiter kann auf ein breiteres Netzwerk und Ressourcen zugreifen, was die Möglichkeiten zur Optimierung des Verkehrs erhöht.

Wie unterscheiden wir uns von anderen Unternehmen?

Dank unseres Kunden-Login-Bereichs können Sie rund um die Uhr und von überall auf Ihre Dateien zugreifen.

Interner Verkehrsleiter

  • Feste Verbindung: Der interne Verkehrsleiter ist an das Unternehmen gebunden.

  • Höheres Haftungsrisiko durch den Einsatz eines internen Verkehrsleiters.

  • Kleineres Netzwerk: Weniger Kontakte erschweren neue und innovative Lösungen.

Externer Verkehrsleiter

  • Breitere Kenntnisse: Tätig in verschiedenen Branchen und Bereichen.

  • Objektivität: Unabhängigkeit ermöglichen objektive Lösungen.

  • Wertvolle Kontakte: Zusätzliche Ressourcen für eine erfolgreiche Umsetzung.

Highly-skilled, independent professional freelancer.

Verkehrsleiter
Intern vs. Extern

In 4 Schritten zur Gemeinschaftslizenz
im gewerblichen Güterkraftverkehr

Schritt 1: Kontakt

Kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies Erstgespräch. Wir erarbeiten gemeinsam die optimale Lösung für Sie!

Schritt 2: Vertrags- und Bestellvereinbarung

Sie schließen mit uns ein Geschäftsbesorgungsvertrag ab, wodurch wir als externer Verkehrsleiter offiziell benannt werden und weitere Schritte einleiten können.

Schritt 3: Antragstellung für eine EU-Lizenz

Wir bereiten gemeinsam mit Ihnen, Ihren Antrag und die dazugehörigen Unterlagen zur Erlangung der Gemeinschaftslizenz vor. Zur anschließenden Vervollständigung des Antrags stehen wir Ihnen sowohl telefonisch als auch per E-Mail gerne zur Verfügung.

Schritt 4: Umsetzung und Partnerschaft

Nachdem uns die Behörde eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (national) oder die EU-Lizenz / Gemeinschaftslizenz (International) gewährt hat, starten wir mit unserer Arbeit und setzen das in unserem Erstgespräch vereinbarte Konzept in die Tat um und stehen Ihnen langfristig als zuverlässiger Ansprechpartner zur Seite.

Erfahren Sie sicheres und zuverlässiges Verkehrsmanagement

Erlangen Sie stressfrei und schnell Ihre Güterkraftverkehrserlaubnis oder EU-Lizenz durch unsere von der IHK geprüften Verkehrsleiter.

Unser Leistungsumfang

  • Überwachung der Wartungsintervalle und Instandhaltung der Fahrzeugflotte

  • Überprüfung von Beförderungsverträgen und dazugehörigen Dokumenten

  • Prüfung der Rechnungsführung

  • Überwachung der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. Lenk & Ruhezeiten

  • Koordination und Überwachung von Gefahrguttransporten

  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit Behörden

  • Auslesen der Fahrkarten und Tachographen

  • Schulung von Fahrern und anderen Mitarbeitern im Bereich der Ladungssicherung und Gefahrgut

  • Durchführung von Audits und Unterstützung bei Zertifizierungsverfahren im Bereich des Transportwesens

  • Kundenspezifische Daten sind digital über einen eigenen Loginbereich zugänglich

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was ist ein Verkehrsleiter?2023-02-05T20:10:56+00:00

Ein interner Verkehrsleiter ist ein Mitarbeiter innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation, der für die Überwachung und Steuerung des Verkehrs zuständig ist und die gesetzlichen Anforderungen für diese Funktion erfüllt. Er wird von dem Unternehmen oder der Organisation bestellt.

Ein externer Verkehrsleiter hingegen ist eine Person, die nicht zum Unternehmen oder der Organisation gehört, aber dennoch beauftragt wird, Verkehrsleitungsaufgaben auszuführen. Dies geschieht üblicherweise auf Grundlage eines Vertrags.

Ab wann gibt es den Verkehrsleiter?2023-02-05T20:11:04+00:00

Seit dem 4. Dezember 2011 ist es für alle gewerblichen Unternehmen im Güter- oder Personenverkehr verpflichtend, einen Verkehrsleiter zu bestellen, gemäß der Verordnung (EG) 1071/2009. Die Regelung sorgt für eine standardisierte Umsetzung und Überwachung der Verkehrsgeschäfte innerhalb der Branche.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht einen Verkehrsleiter zu engagieren?2023-02-05T20:11:09+00:00

Seit dem 4. Dezember 2011 ist es für jedes Unternehmen im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr verpflichtend, einen Verkehrsleiter zu beschäftigen. Dies entspricht früheren Anforderungen an eine fachkundige Person zur Leitung von Verkehrsgeschäften. Die Ausnahmen für bestimmte Betriebsarten, die bereits im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ausgeschlossen waren, bleiben durch die neuen Regelungen unberührt.

Welche Aufgaben hat ein Verkehrsleiter?2023-02-05T20:11:14+00:00

Laut gesetzlicher Definition hat der Verkehrsleiter die Hauptverantwortung für die dauerhafte und effektive Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens. Die Verordnung (EG) 1071/2009 gibt zusätzliche Anweisungen und beschreibt beispielhaft Aufgabenbereiche für externe Verkehrsleiter, wie beispielsweise:

  • die Disposition der Ladungen und des Fahrpersonals (Einhaltung der Sozialvorschriften) sowie
  • die Prüfung der Beförderungsverträge und Dokumente
  • das Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge
  • die grundlegende Rechnungsführung
  • die Prüfung der Sicherheitsverfahren (beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften und Ladungssicherung)

Weitere Informationen können Sie auf der Webseite der IHK entnehmen.

Welche Verantwortlichkeiten hat ein Verkehrsleiter?2023-02-05T20:11:25+00:00

Die Verantwortlichkeiten des Verkehrsleiters sind in der EU-VO 1071/2009 nicht direkt definiert, aber Artikel 6, und insbesondere Absatz 1, benennen Verantwortungsbereiche, die vom Verkehrsleiter beachtet werden müssen, um die Zuverlässigkeit zu behalten. Diese Verantwortungsbereiche beziehen sich auf Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitszeiten, Kontrollgeräte, Verkehrstüchtigkeit, Gewichte und Abmessungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer, Führerscheine, Markt- und Berufszugang, Gefahrgutbeförderung sowie Tiertransporte. Die Verordnung betont, dass die tatsächlich und dauerhaft auszuführenden Aufgaben sowie die Verantwortlichkeiten genau festgelegt werden müssen.

Muss der Verkehrsleiter in der Nähe des Unternehmens sein?2023-02-05T20:11:36+00:00

Der Verkehrsleiter muss seinen ständigen Wohnsitz innerhalb der EU haben, jedoch ist es nicht erforderlich, dass dieser im gleichen Mitgliedsstaat wie das Unternehmen liegt. Es würde sogar genügen, wenn der Verkehrsleiter einen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU hätte, solange er die notwendigen Voraussetzungen erfüllt und in der Lage ist seine Aufgaben für das Unternehmen tatsächlich und dauerhaft wahrzunehmen.

Welches sind die schwerwiegenden Verstöße, die zur Aberkennung der Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters führen können?2023-02-05T20:16:05+00:00
  1. Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten, sowie gegen das Arbeitszeitengesetz  
  2. Manipulation an Geschwindigkeitsbegrenzern, den Fahrtenschreibern bzw. Digi-Geräten
  3. Schwerwiegende Mängel an Bremsen, Lenkung, Reifen Fahrgestell etc. oder keine TÜV-Zulassung
  4. Verstöße gegen Gefahrgutbestimmungen 
  5. Zulassen der Fahrertätigkeit ohne gültige Fahrererlaubnis
  6. Duldung von gefälschten Fahrerkarten
  7. Duldung der Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes um 20 % und mehr bei Fahrzeugen über 12 t zGM bzw. 25 % bei Fahrzeugen unter 12 t zGM.
Vorraussetzung zu Erlangung der Güterkraftverkehrserlaubnis oder EU-Lizenz2023-02-05T20:27:08+00:00

Als Unternehmer mit Unternehmenssitz in Deutschland erhalten Sie die Erlaubnis unter folgenden Voraussetzungen:

    • Sie und die als Verkehrsleiter benannte Person sind zuverlässig. Sowohl das Unternehmen als auch der Verkehrsleiter müssen die Zuverlässigkeit gegenüber der Genehmigungsbehörde nachweisen.
    • Die finanzielle Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens muss gewährleistet sein. Das Unternehmen benötigt Eigenkapital zuzüglich Reserven. Die Höhe des Kapitals bemisst sich an der Anzahl der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge. Für das erste Fahrzeug benötigt der Unternehmer Eigenkapital in Höhe von 9.000 Euro, für jedes weitere Fahrzeug 5.000 Euro. Dies gilt auch beim Einsatz von Mietfahrzeugen.
    • Sie oder die als Verkehrsleiter benannte Person sind fachlich geeignet. Fachlich geeignet sind Sie, wenn Sie eine Fachkundeprüfung vor der Industrie-und Handelskammer (IHK) bestanden haben.
Richtlinien und Verordnungen2023-02-08T08:11:52+00:00

Fahrtenschreiber:
VO (EG) Nr. 165/2014
Link: EUR-Lex – 32014R0165 – EN – EUR-Lex (europa.eu)

Lenk- und Ruhezeiten:
VO (EG) Nr. 561/2006
Link: EUR-Lex – c00018 – EN – EUR-Lex (europa.eu)

Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs:
VO (EG) Nr. 1072/2009
Link: EUR-Lex – 32009R1072 – EN – EUR-Lex (europa.eu)

Tiertransporte:
VO (EG) Nr. 1/2005
Link: EUR-Lex – 32005R0001 – EN – EUR-Lex (europa.eu)

Entsendung von Arbeitnehmern im Kraftverkehr:
Richtline (EU) 2020/1057
Link: EUR-Lex – 32020L1057 – EN – EUR-Lex (europa.eu)

Grundqualifikationen und Weiterbildung der Fahrer:
Richtlinie 2003/59/EG
Link: EUR-Lex – 32003L0059 – EN – EUR-Lex (europa.eu)

Beförderung von Gefahrgut auf der Straße:
Richtlinie 2008/68/EG
Link: EUR-Lex – 32008L0068 – EN – EUR-Lex (europa.eu)

Vorschriften zum Führerschein:
Richtlinie 2006/126/EG
Link: EUR-Lex – 32006L0126 – EN – EUR-Lex (europa.eu)

Arbeitszeitvorschriften:
Richtlinie 2002/15/EG
Link: Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlaments und des Ra… – EUR-Lex (europa.eu)

Vorschriften für Gewicht und Abmessungen:
Richtlinie 96/53/EG
Link: Richtlinie 96/53/EG des Rates vom 25. Juli 1996 zur Festlegu… – EUR-Lex (europa.eu)

Geschwindigkeitsbegrenzer:
Richtlinie 92/6/EWG
Link: EUR-Lex – 31992L0006 – EN – EUR-Lex (europa.eu)

Technische Unterwegskontrollen:
Richtlinie 2014/47 EU
Link: EUR-Lex – 32014L0047 – EN – EUR-Lex (europa.eu)

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