Gerhardt Transport Consulting Entwurf2024-11-29T07:27:21+00:00

Erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben mit einem externen Verkehrsleiter

Optimieren Sie Ihre Verkehrsströme mit einem erfahrenen, externen Verkehrsleiter

Was uns unterscheidet

Setzen Sie auf unsere Kompetenz und moderne Lösungen

Wir bieten Ihnen eine moderne, digitale Lösung für das Flottenmanagement, die Transparenz und Effizienz auf ein neues Level hebt. Durch den Einsatz fortschrittlicher Technologien und spezialisierter Tools erhalten Sie jederzeit einen umfassenden Überblick über Ihre Fahrzeugflotte – einfach, sicher und professionell.

Professionelle Berichterstattung

Der Verkehrsleiter nutzt speziell auf die Bedürfnisse von Transportunternehmern abgestimmte Apps und erstellt damit professionelle Berichte, die von Behörden anerkannt sind.

Automatisierte Updates zur Fahrzeugflotte

Die digitale Berichterstattung gewährleistet, dass der Verkehrsleiter den Fuhrpark sowie alle einzuhaltenden Termine regelmäßig prüft und proaktiv auf mögliche Missstände hinweit

Kundenzugang

Unsere Kunden erhalten einen sicheren Online-Zugang, um ihre Daten jederzeit bequem einzusehen und zu verwalten.

Gefahrgut-Expertise

Unsere Verkehrsleiter sind ausgebildete Gefahrgutbeauftragte; Beratung und offizielle GGB-Bestellung sind bereits im Service enthalten.

Zur Erklärung

„Welche Genehmigung benötige ich für mein Unternehmen?“

Nationale Transporte innerhalb Deutschlands

  • Erlaubnis: Für den gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb Deutschlands mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen ist eine nationale Erlaubnis gemäß § 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) erforderlich.
  • Gültigkeitsdauer: Die Erlaubnis wird für bis zu 10 Jahre erteilt und kann anschließend verlängert werden.
  • Bedingungen: Die Erlaubnis kann befristet sowie unter bestimmten Bedingungen oder zusätzlichen Auflagen ausgestellt werden.

Grenzüberschreitende Transporte innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz

  • Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz): Für grenzüberschreitende Transporte innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz ist eine Gemeinschaftslizenz erforderlich, wenn die eingesetzten Fahrzeuge mehr als 2,5 Tonnen wiegen.
  • Fahrerbescheinigung: Wenn der Fahrer Staatsangehöriger eines Drittstaates (außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz) ist, wird zusätzlich eine Fahrerbescheinigung benötigt.

Transporte in Drittstaaten außerhalb des EWR (z. B. Russland, Türkei)

  • Nationale Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz: Für den deutschen Teil der Strecke ist entweder eine nationale Erlaubnis oder, falls vorhanden, eine Gemeinschaftslizenz erforderlich.
  • Zusätzliche Genehmigungen für Streckenanteile in Drittstaaten:
    • Bilaterale Genehmigungen: Erforderlich für Transporte zwischen Deutschland und Drittstaaten, mit denen bilaterale Abkommen bestehen.
    • CEMT-Genehmigungen: Alternativ können multilaterale CEMT-Genehmigungen für regelmäßige Transporte in mehrere Drittstaaten genutzt werden, vorausgesetzt, das Fahrzeug erfüllt die technischen Anforderungen.

Erfahren Sie sicheres und zuverlässiges Verkehrsmanagement

Erlangen Sie stressfrei und schnell Ihre Güterkraftverkehrserlaubnis oder EU-Lizenz durch unsere von der IHK geprüften Verkehrsleiter.

Unser Leistungsumfang

  • Überwachung der Wartungsintervalle und Instandhaltung der Fahrzeugflotte

  • Auslesen der Fahrkarten und Tachographen

  • Überwachung der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. Lenk & Ruhezeiten

  • Schulung von Mitarbeitern im Bereich der Ladungssicherung und UVV

  • Unterstützung bei der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben gemäß ADR

  • Unterweisungen von Fahrern von Begrenzten Mengen nach 1.3 ADR

  • Überprüfung von Beförderungsverträgen und dazugehörigen Dokumenten

  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit Behörden

  • Durchführung von Betriebsinternen Audits

  • Unterstützung bei Zertifizierungsverfahren im Bereich des Transportwesens

  • Kundenspezifische Daten sind digital über einen eigenen Loginbereich zugänglich

Highly-skilled, independent professional freelancer.

Verkehrsleiter
Intern vs. Extern

In 4 Schritten zur Gemeinschaftslizenz
im gewerblichen Güterkraftverkehr

Schritt 1: Kontakt

 

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

Gemeinsam entwickeln wir die maßgeschneiderte Lösung für Ihre Bedürfnisse.

Schritt 2: Vertrags- und Bestellvereinbarung

Durch den Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrags werden wir offiziell als Ihr externer Verkehrsleiter benannt und leiten die nächsten Schritte gemeinsam ein.

Schritt 3: Antragstellung für eine EU-Lizenz

Wir begleiten Sie bei der Erstellung Ihres Antrags und der erforderlichen Unterlagen zur Erlangung der Gemeinschaftslizenz.

Für die abschließende Bearbeitung stehen wir Ihnen jederzeit persönlich, telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Schritt 4: Umsetzung und Partnerschaft

Nach Erhalt der Erlaubnis für den nationalen Güterkraftverkehr oder der EU-Lizenz setzen wir das im Erstgespräch vereinbarte Konzept um und stehen Ihnen langfristig als verlässlicher Partner zur Seite.

4 Vorteile eines externen Verkehrsleiters für Ihr Unternehmen

Einsparung von Kosten

Ein externer Verkehrsleiter bietet eine kosteneffiziente Alternative im Vergleich zu einem internen Mitarbeiter.

Spezialisierte Expertise

Ein externer Verkehrsleiter verfügt oft über spezialisierte Kenntnisse und Erfahrungen, die im Unternehmen nicht in gleichem Maße vorhanden sind

Hohe Flexibilität

Ein externer Verkehrsleiter kann schnell auf veränderte Anforderungen reagieren und bietet eine hohe Flexibilität hinsichtlich seiner Verfügbarkeit.

Breiteres Netzwerk

Ein externer Verkehrsleiter kann auf ein breiteres Netzwerk und Ressourcen zugreifen, was die Möglichkeiten zur Optimierung des Verkehrs erhöht.

Breiteres Netzwerk

Ein externer Verkehrsleiter hat Zugang zu einem erweiterten Netzwerk und zusätzlichen Ressourcen, was die Optimierung des Transportmanagements ermöglicht.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was ist ein Verkehrsleiter?2023-02-05T20:10:56+00:00

Ein interner Verkehrsleiter ist ein Mitarbeiter innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation, der für die Überwachung und Steuerung des Verkehrs zuständig ist und die gesetzlichen Anforderungen für diese Funktion erfüllt. Er wird von dem Unternehmen oder der Organisation bestellt.

Ein externer Verkehrsleiter hingegen ist eine Person, die nicht zum Unternehmen oder der Organisation gehört, aber dennoch beauftragt wird, Verkehrsleitungsaufgaben auszuführen. Dies geschieht üblicherweise auf Grundlage eines Vertrags.

Ab wann gibt es den Verkehrsleiter?2023-02-05T20:11:04+00:00

Seit dem 4. Dezember 2011 ist es für alle gewerblichen Unternehmen im Güter- oder Personenverkehr verpflichtend, einen Verkehrsleiter zu bestellen, gemäß der Verordnung (EG) 1071/2009. Die Regelung sorgt für eine standardisierte Umsetzung und Überwachung der Verkehrsgeschäfte innerhalb der Branche.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht einen Verkehrsleiter zu engagieren?2023-02-05T20:11:09+00:00

Seit dem 4. Dezember 2011 ist es für jedes Unternehmen im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr verpflichtend, einen Verkehrsleiter zu beschäftigen. Dies entspricht früheren Anforderungen an eine fachkundige Person zur Leitung von Verkehrsgeschäften. Die Ausnahmen für bestimmte Betriebsarten, die bereits im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ausgeschlossen waren, bleiben durch die neuen Regelungen unberührt.

Welche Aufgaben hat ein Verkehrsleiter?2023-02-05T20:11:14+00:00

Laut gesetzlicher Definition hat der Verkehrsleiter die Hauptverantwortung für die dauerhafte und effektive Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens. Die Verordnung (EG) 1071/2009 gibt zusätzliche Anweisungen und beschreibt beispielhaft Aufgabenbereiche für externe Verkehrsleiter, wie beispielsweise:

  • die Disposition der Ladungen und des Fahrpersonals (Einhaltung der Sozialvorschriften) sowie
  • die Prüfung der Beförderungsverträge und Dokumente
  • das Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge
  • die grundlegende Rechnungsführung
  • die Prüfung der Sicherheitsverfahren (beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften und Ladungssicherung)

Weitere Informationen können Sie auf der Webseite der IHK entnehmen.

Welche Verantwortlichkeiten hat ein Verkehrsleiter?2023-02-05T20:11:25+00:00

Die Verantwortlichkeiten des Verkehrsleiters sind in der EU-VO 1071/2009 nicht direkt definiert, aber Artikel 6, und insbesondere Absatz 1, benennen Verantwortungsbereiche, die vom Verkehrsleiter beachtet werden müssen, um die Zuverlässigkeit zu behalten. Diese Verantwortungsbereiche beziehen sich auf Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitszeiten, Kontrollgeräte, Verkehrstüchtigkeit, Gewichte und Abmessungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer, Führerscheine, Markt- und Berufszugang, Gefahrgutbeförderung sowie Tiertransporte. Die Verordnung betont, dass die tatsächlich und dauerhaft auszuführenden Aufgaben sowie die Verantwortlichkeiten genau festgelegt werden müssen.

Muss der Verkehrsleiter in der Nähe des Unternehmens sein?2023-02-05T20:11:36+00:00

Der Verkehrsleiter muss seinen ständigen Wohnsitz innerhalb der EU haben, jedoch ist es nicht erforderlich, dass dieser im gleichen Mitgliedsstaat wie das Unternehmen liegt. Es würde sogar genügen, wenn der Verkehrsleiter einen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU hätte, solange er die notwendigen Voraussetzungen erfüllt und in der Lage ist seine Aufgaben für das Unternehmen tatsächlich und dauerhaft wahrzunehmen.

Welches sind die schwerwiegenden Verstöße, die zur Aberkennung der Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters führen können?2023-02-05T20:16:05+00:00
  1. Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten, sowie gegen das Arbeitszeitengesetz  
  2. Manipulation an Geschwindigkeitsbegrenzern, den Fahrtenschreibern bzw. Digi-Geräten
  3. Schwerwiegende Mängel an Bremsen, Lenkung, Reifen Fahrgestell etc. oder keine TÜV-Zulassung
  4. Verstöße gegen Gefahrgutbestimmungen 
  5. Zulassen der Fahrertätigkeit ohne gültige Fahrererlaubnis
  6. Duldung von gefälschten Fahrerkarten
  7. Duldung der Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes um 20 % und mehr bei Fahrzeugen über 12 t zGM bzw. 25 % bei Fahrzeugen unter 12 t zGM.
Vorraussetzung zu Erlangung der Güterkraftverkehrserlaubnis oder EU-Lizenz2023-02-05T20:27:08+00:00

Als Unternehmer mit Unternehmenssitz in Deutschland erhalten Sie die Erlaubnis unter folgenden Voraussetzungen:

    • Sie und die als Verkehrsleiter benannte Person sind zuverlässig. Sowohl das Unternehmen als auch der Verkehrsleiter müssen die Zuverlässigkeit gegenüber der Genehmigungsbehörde nachweisen.
    • Die finanzielle Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens muss gewährleistet sein. Das Unternehmen benötigt Eigenkapital zuzüglich Reserven. Die Höhe des Kapitals bemisst sich an der Anzahl der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge. Für das erste Fahrzeug benötigt der Unternehmer Eigenkapital in Höhe von 9.000 Euro, für jedes weitere Fahrzeug 5.000 Euro. Dies gilt auch beim Einsatz von Mietfahrzeugen.
    • Sie oder die als Verkehrsleiter benannte Person sind fachlich geeignet. Fachlich geeignet sind Sie, wenn Sie eine Fachkundeprüfung vor der Industrie-und Handelskammer (IHK) bestanden haben.
Richtlinien und Verordnungen2023-02-08T08:11:52+00:00

Fahrtenschreiber:
VO (EG) Nr. 165/2014
Link: EUR-Lex – 32014R0165 – EN – EUR-Lex (europa.eu)

Lenk- und Ruhezeiten:
VO (EG) Nr. 561/2006
Link: EUR-Lex – c00018 – EN – EUR-Lex (europa.eu)

Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs:
VO (EG) Nr. 1072/2009
Link: EUR-Lex – 32009R1072 – EN – EUR-Lex (europa.eu)

Tiertransporte:
VO (EG) Nr. 1/2005
Link: EUR-Lex – 32005R0001 – EN – EUR-Lex (europa.eu)

Entsendung von Arbeitnehmern im Kraftverkehr:
Richtline (EU) 2020/1057
Link: EUR-Lex – 32020L1057 – EN – EUR-Lex (europa.eu)

Grundqualifikationen und Weiterbildung der Fahrer:
Richtlinie 2003/59/EG
Link: EUR-Lex – 32003L0059 – EN – EUR-Lex (europa.eu)

Beförderung von Gefahrgut auf der Straße:
Richtlinie 2008/68/EG
Link: EUR-Lex – 32008L0068 – EN – EUR-Lex (europa.eu)

Vorschriften zum Führerschein:
Richtlinie 2006/126/EG
Link: EUR-Lex – 32006L0126 – EN – EUR-Lex (europa.eu)

Arbeitszeitvorschriften:
Richtlinie 2002/15/EG
Link: Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlaments und des Ra… – EUR-Lex (europa.eu)

Vorschriften für Gewicht und Abmessungen:
Richtlinie 96/53/EG
Link: Richtlinie 96/53/EG des Rates vom 25. Juli 1996 zur Festlegu… – EUR-Lex (europa.eu)

Geschwindigkeitsbegrenzer:
Richtlinie 92/6/EWG
Link: EUR-Lex – 31992L0006 – EN – EUR-Lex (europa.eu)

Technische Unterwegskontrollen:
Richtlinie 2014/47 EU
Link: EUR-Lex – 32014L0047 – EN – EUR-Lex (europa.eu)

Wir sind für
Sie da.

Stellen Sie eine Anfrage über das Kontaktformular, schreiben Sie uns eine E-Mail oder kontaktieren sie uns gerne telefonisch.

Wie groß ist Ihre Fahrzeugflotte?

Beim Absenden dieses Formulars werden Ihre Daten durch SSL verschlüsselt übertragen. Zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie hier unsere Datenschutzerklärung.

Externe Gefahrgutberatung als Zusatzleistung

GS Gefahrgutberatung

GS Gefahrgutberatung ist ein führendes Unternehmen im Bereich der externen Gefahrgutbeauftragung. Als erfahrene Experten bieten sie umfassende Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der geltenden Vorschriften und Bestimmungen im Bereich Gefahrgut.

Powered by

Nach oben