Seit dem 4. Dezember 2011 ist es für jedes Unternehmen im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr verpflichtend, einen Verkehrsleiter zu beschäftigen. Dies entspricht früheren Anforderungen an eine fachkundige Person zur Leitung von Verkehrsgeschäften. Die Ausnahmen für bestimmte Betriebsarten, die bereits im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ausgeschlossen waren, bleiben durch die neuen Regelungen unberührt.