Die Verantwortlichkeiten des Verkehrsleiters sind in der EU-VO 1071/2009 nicht direkt definiert, aber Artikel 6, und insbesondere Absatz 1, benennen Verantwortungsbereiche, die vom Verkehrsleiter beachtet werden müssen, um die Zuverlässigkeit zu behalten. Diese Verantwortungsbereiche beziehen sich auf Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitszeiten, Kontrollgeräte, Verkehrstüchtigkeit, Gewichte und Abmessungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer, Führerscheine, Markt- und Berufszugang, Gefahrgutbeförderung sowie Tiertransporte. Die Verordnung betont, dass die tatsächlich und dauerhaft auszuführenden Aufgaben sowie die Verantwortlichkeiten genau festgelegt werden müssen.