Der Verkehrsleiter muss seinen ständigen Wohnsitz innerhalb der EU haben, jedoch ist es nicht erforderlich, dass dieser im gleichen Mitgliedsstaat wie das Unternehmen liegt. Es würde sogar genügen, wenn der Verkehrsleiter einen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU hätte, solange er die notwendigen Voraussetzungen erfüllt und in der Lage ist seine Aufgaben für das Unternehmen tatsächlich und dauerhaft wahrzunehmen.