Ein interner Verkehrsleiter ist ein Mitarbeiter innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation, der für die Überwachung und Steuerung des Verkehrs zuständig ist und die gesetzlichen Anforderungen für diese Funktion erfüllt. Er wird von dem Unternehmen oder der Organisation bestellt.

Ein externer Verkehrsleiter hingegen ist eine Person, die nicht zum Unternehmen oder der Organisation gehört, aber dennoch beauftragt wird, Verkehrsleitungsaufgaben auszuführen. Dies geschieht üblicherweise auf Grundlage eines Vertrags.