Laut gesetzlicher Definition hat der Verkehrsleiter die Hauptverantwortung für die dauerhafte und effektive Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens. Die Verordnung (EG) 1071/2009 gibt zusätzliche Anweisungen und beschreibt beispielhaft Aufgabenbereiche für externe Verkehrsleiter, wie beispielsweise:
- die Disposition der Ladungen und des Fahrpersonals (Einhaltung der Sozialvorschriften) sowie
- die Prüfung der Beförderungsverträge und Dokumente
- das Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge
- die grundlegende Rechnungsführung
- die Prüfung der Sicherheitsverfahren (beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften und Ladungssicherung)
Weitere Informationen können Sie auf der Webseite der IHK entnehmen.