Laut gesetzlicher Definition hat der Verkehrsleiter die Hauptverantwortung für die dauerhafte und effektive Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens. Die Verordnung (EG) 1071/2009 gibt zusätzliche Anweisungen und beschreibt beispielhaft Aufgabenbereiche für externe Verkehrsleiter, wie beispielsweise:

  • die Disposition der Ladungen und des Fahrpersonals (Einhaltung der Sozialvorschriften) sowie
  • die Prüfung der Beförderungsverträge und Dokumente
  • das Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge
  • die grundlegende Rechnungsführung
  • die Prüfung der Sicherheitsverfahren (beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften und Ladungssicherung)

Weitere Informationen können Sie auf der Webseite der IHK entnehmen.